Therapeutische WG-Unterstützung Link zur Förderung

Bei der therapeutischen WG-Unterstützung handelt es sich um ein Zusatzunterstützungsangebot zur Herstellung eines therapeutischen Milieus bei Vorliegen von besonderen Problemen der Kinder und Jugendlichen auf Grund ihrer Vorgeschichte (siehe Zuweisungskriterien), in vorübergehenden Krisensituationen wie z.B. ständige Gewalttätigkeiten zwischen zwei oder mehreren Kinder und Jugendlichen in der WG; hohe destruktive Zerstörungswut, fehlende Über-Ich-Entwicklung oder Konsum von legalen und illegalen Drogen in der WG. Die Unterstützung sollte dazu dienen, die Situation vor Ort zu beruhigen und den Jugendlichen vor einer Entlassung und damit einer Entwurzelung und neuerlichem Beziehungsabbruch zu schützen. Die therapeutische WG-Unterstützung ist kein Ersatz für eine Psychotherapie, sie soll ein therapeutisches Milieu herstellen und dem privaten Kinder- und Jugendhilfeträger dadurch die Betreuung eines äußerst schwierigen Kindes/einer/eines äußerst schwierigen Jugendlichen ermöglichen. Die Mehrleistung der therapeutischen WGUnterstützung besteht einerseits aus der Herstellung eines therapeutischen Milieus durch einen dafür ausgebildete/n BetreuerIn und andererseits aus einer personellen und fachlichen Verstärkung des Betreuungspersonals, welches auf die besondere Problematik des Kindes/der/des Jugendlichen eingehen muss.

Ziel:

Die Herstellung eines therapeutischen Milieus unterstützt das Betreuungspersonal im Verstehen, dem Umgang und der Einbeziehung von Störungsbildern, Ressourcen, Gruppendynamik und ähnlichem sowie in der Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen durch die Betreuer in der Haltung ihnen gegenüber und in der Art und der strategischen Umsetzung von Interventionen. Dieses als therapeutisches Milieu verstandene Lebensumfeld wirkt im Sinne einer heilsamen Gegebenheit dauernd über den gesamten Aufenthalt. Die dazu notwendige Integration therapeutischen Wissens und therapeutischer Haltungen in alltägliches pädagogisches Handeln wird durch die prozessorientierte und psychotherapeutisch fachkompetente Anleitung mindestens 1x wöchentlich gewährleistet. Es werden innerhalb der Wohngemeinschaft Gruppenangebote realisiert und extern Gesprächsgruppen angeboten.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032762