Entschädigung (Förderung) "Adlerschäden" Link zur Förderung

Werden durch Beutegreifer (geschützt) landwirtschaftliche Nutztiere, die im Eigentum von Einzelpersonen stehen, getötet, so kann ein Teil des dadurch entstandenen Schadens durch das Land im Rahmen einer Förderung entschädigt werden. Grundsätzlich werden aber nur jene Tiere entschädigt, die auf der Weide von einem Beutegreifer erlegt wurden. Entschädigt werden kann aber nur das getötete Tier (keine anderen Kosten wie z.B.: Transport usw.).

  • Rückfragen beim Ortsbauernobmann bzw. Almpersonal, beim Jagdschutzorgan des betreffenden Jagdgebietes (Jagdteilgebietes)
  • Nachweis  über Tierlistenausdruck der AMA

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,01 Mio. Euro

Referenznummer

1032515