Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Werden durch Beutegreifer (geschützt) landwirtschaftliche Nutztiere, die im Eigentum von Einzelpersonen stehen, getötet, so kann ein Teil des dadurch entstandenen Schadens durch das Land im Rahmen einer Förderung entschädigt werden. Grundsätzlich werden aber nur jene Tiere entschädigt, die auf der Weide von einem Beutegreifer erlegt wurden. Entschädigt werden kann aber nur das getötete Tier (keine anderen Kosten wie z.B.: Transport usw.).