Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen an Träger nach dem K-KJHG
Kärnten
Die Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen aus Landesmitteln nach den Richtlinien zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen haben zum Ziel, notwendige Sozialbaumaßnahmen nach dem K-KJHG im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu verwirklichen. Förderadressat: Gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Träger der freien Wohlfahrt.