Kärntner Frauenhäuser/Gewaltschutzzentren-Verpflegskostenzuschuss Link zur Förderung

Förderung der Belegstage (Anwesenheit der Frauen) in den Kärntner Frauenhäusern. Die Frauenhäuser bieten Frauen und deren Kindern, die bedroht und körperlich und/oder seelisch misshandelt werden, Schutz, Sicherheit und Unterkunft, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität oder regionaler Herkunft. Förderadressat: Kärntner Frauenhäuser.

Abrechnungen/Nachweis Verpflegstage

Rechtsgrundlage

§ 18 - Kärntner Mindestsicherungsgesetz - LGBL Nr. 15/2007 idgF, Verträge mit Frauenhäusern.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032408