Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds Link zur Förderung

Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds zur Erfüllung der per Kärntner Bildungsbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben.

Aufgabe des Fonds ist die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Die finanzielle Ausstattung des Fonds erfolgt durch: jährliche Landesmittel, jährliche Gemeindebeiträge, Erträge aus veranlagten Fondsmitteln und sonstigen Einnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Gemeinden und Katastrophenschutz, Unterabteilung Wirtschaftliche Gemeindeaufsicht und Fondsmanagement
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
+43 (0) 50536 13064
sabine.bacher@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Gemäß Kärntner Schulbaufondsgesetz § 17 Abs. 1 unterliegt der Fonds der Aufsicht des Landes. Die Aufsicht ist von einem Landesbediensteten wahrzunehmen, der von dem mit den Angelegenheiten der Landesfinanzen betrauten Mitglied der Landesregierung als Aufsichtsorgan bestellt wird. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Erfüllung der Aufgaben des Fonds, die Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie auf die Wahrung der Interessen des Landes und die Sicherheit des Vermögens des Fonds.

Rechtsgrundlage

Kärntner Schulbaufondsgesetz, K-SBFG, LGBl Nr. 7/2009 idgF, Finanzierungsvereinbarung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032291