Kärntner Frauenhäuser/Gewaltschutzzentren-Basisfinanzierung Link zur Förderung

Basisfinanzierung an Frauenhäuser/Gewaltschutzzentren. Die Kärntner Frauenhäuser bieten Frauen und deren Kindern, die bedroht und körperlich und/oder seelisch misshandelt werden, Schutz, Sicherheit und Unterkunft, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität oder regionaler Herkunft.

Jahresberichte

Rechtsgrundlage

§ 18 - Kärntner Mindestsicherungsgesetz - LGBL Nr. 15/2007 idgF, Verträge mit Frauenhäusern.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032234