Leistungen der Grundversorgung für Fremde in Tirol - Sachleistungen Link zur Förderung

Von diesem Leistungsangebot umfasst sind Sachleistungen im Rahmen der Grundversorgung von hilfs- und schutzwürdigen Fremden in Tirol.

Rechtsgrundlage

Tiroler Grundversorgungsgesetz iVm Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032226