Pflegekinderwesen - Pflegekindergeld Link zur Förderung

  • Das Pflegekindergeld (Krisenpflegeeltern) ist Teil des Pflegekinderwesens und dieses beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, um einen Minderjährigen die nach seiner Persönlichkeit erforderliche Erziehung sowie die seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu sichern. 
  • Das Pflegekindergeld für Krisenpflege umfasst folgende Förderung: Pflegeeltern von Kindern in einer vorübergehenden Krisensituation erhalten richtsatzgemäße laufende monatliche Geldleistungen (pro Kind und Tag) bzw. Sonderleistungen für besondere Betreuungsmaßnahmen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4

Rechtsgrundlage

§ 24 - 35 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Pflegekindergeldverordnung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1032085