Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) FörderwerberInnen:
aa) Arbeitsgemeinschaften, Interessensgemeinschaften, etc. bestehend aus oberösterreichischen Unternehmen
ab) Wirtschaftsvereine, gemeinnützige Vereine, Vereine aus Oberösterreich
ac) lose Zusammenschlüsse von oberösterreichischen Unternehmen, etc.
b) Förderbare Kosten:
Werbe- und Marketingmaßnahmen von diversen Veranstaltungen, wie Messen, Ausstellungen, etc. von oberösterreichischen Unternehmen
c) FörderwerberInnen müssen die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ vollinhaltlich anerkennen und einhalten.
Ein formloser Antrag samt Fördererklärung muss beim Land OÖ, Abt. Wirtschaft, eingereicht werden.
Förderklärung samt Projektbeschreibung, Rechnungen und Zahlungsbelege
Förderungserklärung, siehe Link.