Allgemeine Wirtschaftsförderungen Link zur Förderung

Ziel des Programms ist die Unterstützung der Internationalisierung der Wirtschaft bzw. die Unterstützung von Kooperationsprojekten von oberösterreichischen Unternehmen.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen, Vorortkontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032077