Landesvertragsnaturschutzprogramm des Landes Salzburg Link zur Förderung

Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL-2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben. Das Förderangebot der Richtlinie gliedert sich in die „Kleinbetriebs- und Differenzregelung“ sowie in die Fördersparten der „Speziellen Richtlinie“. Die „Spezielle Richtlinie“ umfasst nachfolgende zehn Maßnahmengruppen:

  • Biodiversitätsförderung von Dauerlebensräumen im Grünland
  • Biodiversitätsförderung auf Almen
  • Biodiversitätsförderungen auf Ackerflächen
  • Biodiversitätsförderung durch Wiederherstellung von Lebensräumen auf Grünland und Ackerflächen
  • Biodiversitätsförderungen im Wald
  • Biodiversitätsförderung an stehenden und fließenden Gewässern
  • Biodiversitätsförderung an Alm-, Forst- und Wirtschaftswegen
  • Biodiversitätsförderung zur Erhaltung und Entwicklung von Moorlebensräumen
  • Erhaltung und Neuanlage traditioneller Kulturlandschaftselemente
  • Gesamt- und überbetriebliche Biodiversitätsförderungen

Als Förderwerber kommen in Betracht:

  1.  natürliche Personen
  2. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt,
  3. juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, sowie
  4. deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt,

die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/05: Naturschutzrecht und Förderungswesen
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/205/20505

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Die Auszahlung der Förderungen die in Bauschsätzen festgelegt wurden oder an Hand von Rechnungen und Zahlungsnachweisen abgerechnet werden ( einmalige Gestaltungsmaßnahmen), erfolgt periodisch nach Durchführung des Vorhabens. Die Auszahlung der wiederkehrenden Pflegemaßnahmen erfolgt einmal jährlich im Zeitraum zwischen Oktober und November.

Die Durchführung bzw. Einhaltung der wiederkehrenden Pflegemaßnahmen ist vom Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, stichprobenweise zu überprüfen.
Die Abnahme der einmaligen Gestaltungsmaßnahmen erfolgt nach Inaugenscheinnahme durch Organe des Amtes der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe vor der Auszahlung.

Rechtsgrundlage

Zielsetzungen und Richtlinien für Naturschutzförderungen im Bundesland Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031996