Förderung der Archäologie Link zur Förderung

In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen Funden aus Grabungen in NÖ angesucht werden. Archäologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid genehmigt sein. Die Durchführung der Untersuchungen ist im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur vorzunehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-49912 bzw
asparn.urgeschichte@noel.gv.at
http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Foerd_Archaelogie.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031731