Zweckaufwand (Kosten für Harnanalysen etc.) nach dem Suchtmittelgesetz Link zur Förderung

Nach den Bestimmungen des SMG ist ein allfälliger Zweckaufwand, der den Bezirksverwaltungsbehörden erwächst, diesen zu refundieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Abt. IX/A/9
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
raphael.bayer@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§12 Suchtmittelgesetz idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Test / Intern

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031624