Strukturförderung Jugend Link zur Förderung

Gefördert werden "Fachstellen" im Bereich Jugend zur Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur (vorrangig zur Sicherstellung des laufenden Betriebes).

Zielsetzung ist die zielgerichtete finanzielle Unterstützung zur Gewährleistung einer qualitätsvollen Leistungsstruktur von Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in den strategischen Handlungsfeldern:

- Information und Beratung junger Menschen

- Jugendschutz und Prävention

- Gesellschaftspolitische Bildung und Partizipation

- Bildungs- und Berufsorientierung

- Jugendkultur und kreative Ausdrucksformen

- jugendliche Lebenswelten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Mai 2013 i.d.g.F über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031533