KWF - Basisfinanzierung Link zur Förderung

Basisfinanzierung an den KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds).

  • Dem KWF werden Landesmittel in Form von Darlehensermächtigungen zur Verfügung gestellt. Vom Land Kärnten erfolgt eine Refundierung des für diese Darlehen zu leistenden Annuitätendienstes.
  • Weiters werden dem KWF Direktzuschüsse für Großprojekte und anlassbezogene Projekte  zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlage

§ 32 und 31 K- WFG Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG, LGBl Nr 6/1993 idgF, Finanzierungsvereinbarung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031319