Förderung Bauliche Kulturgüter Link zur Förderung

Förderung der Restaurierung baulicher Kulturgüter, ausgenommen Natursteinmauern, außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Bauliche Kulturgüter sind Gebäude von historischer bzw. orts- und landschaftsbildlicher Bedeutung (z.B. bäuerliche Anwesen, Heuhütten, Holzschindelbedachungen), talschaftstypische Holzzäunungen, Kleinobjekte (z.B. Kapellen, Bildstöcke, Weg- und Feldkreuze, Gedenktafeln), Historische Weganlagen (z.B. alte Alp- und Maisäßwege, Kirch- bzw. Messwege) sowie (neue) „Kulturwegprojekte“ bei Einbeziehung in das örtliche oder regionale Wanderwegnetz.

Einmalzahlung

  • Endabrechnung aller Maßnahmen inkl. Eigenleistungsauflistung
  • Vorortkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie Kulturelles Erbe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,05 Mio. Euro

Referenznummer

1031103