Förderung Baukulturelles Erbe - Denkmalpflege Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes, insbesondere zu dessen Erschließung, sind Denkmalerhaltungsmaßnahmen, sonstige Projekte zur Pflege des baukulturelle Erbes, Maßnahmen der Altstadterhaltung und Ortsbildpflege sowie sonstige Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung in mehreren Raten möglich

  • Begleitung der Maßnahmen durch Expertinnen und Experten des Bundesdenkmalamtes
  • Vorortkontrollen
  • Endabrechnung mit Rechnungskopien

Rechtsgrundlage

Richtlinie Kulturelles Erbe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,8 Mio. Euro

Referenznummer

1031095