Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums Link zur Förderung

Das Land Oberösterreich gewährt Eltern-Kind-Zentren mit Sitz in Oberösterreich einen Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums, durch welchen sichergestellt werden soll, dass in einem Eltern-Kind-Zentrum jedenfalls Informations- und Kontaktmöglichkeiten im Rahmen eines offenen Zentrumsbetriebs für Eltern eröffnet sind, Spielgruppen, Vorträge zu familienrelevanten Themen, Kurse und Gruppen für Eltern und Kinder angeboten werden und Angebote rund um die Geburt gesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43) 0732 7720 0
kjh.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Antrag ist kostenfrei.

Für den Nachweis der widmungs- und ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel ist jedenfalls der satzungsgemäß unterfertigte Rechnungsabschluss für den Förderungszeitraum vorzulegen.

Im Gewährungsschreiben für die Förderung werden in der Regel weitere Nachweiserfordernisse (Vorlage eines Geschäftsberichts, Vorlage entsprechender Berichtsbögen,...)  spezifiziert.

Der Förderungsgeber Land Oö. nimmt entsprechende Kontrollbesuche zwecks Qualitätssicherung vor.

Rechtsgrundlage

§14 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz idjgF iVm den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idjgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schaffung von niederschwelligen Austausch- und Beratungsmöglichkeiten von Eltern in Fragen der Erziehung uä.

Referenznummer

1030980