Psychotherapie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung

Psychotherapie wird abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der KlientInnen und kann als Einzel-, Gruppen-, oder Familientherapien in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf werden die Eltern und die gesamte Familie in den therapeutischen Prozess mit einbezogen.

Ziel:

Therapeutische Hilfen haben das Ziel bestehende Störungen, die der Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes/der/des Jugendlichen entgegenstehen, in Familien bzw. bei Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen zu mildern oder aufzulösen. Sie dienen der Unterstützung der/des KlientIn sowie deren Familie in der Hinsicht, dass sie ihre Probleme im Zusammenhang mit der psychischen, sozialen und physischen Entwicklung des Kindes/der/des Jugendlichen eigenständig wahrnehmen und künftig weitgehend selbst lösen können.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030931