Betreute Wohngruppe Link zur Förderung

Den Jugendlichen wird die Möglichkeit geboten, sich im Zusammenleben mit anderen Jugendlichen und durch die regelmäßig stattfindenden Gruppen- und Einzelbetreuungsangebote mit ihrer eigenen Geschichte auseinander zu setzen, Konflikt- und Problemlösungsstrategien zu erarbeiten, Lebensperspektiven zu entwickeln sowie Sicherheit im selbstständigen Bewältigen des Alltagslebens zu erwerben. Die Jugendlichen erleben eine altersgemäße, geschlechtsspezifische Raumaneignung sowohl hinsichtlich der Jugend- als auch der Erwachsenenwelt. Diese Form der Versorgung ermöglicht und unterstützt eine Doppelorientierung an Eltern und Gleichaltrigen.

Ziele:

Gestaltung eines Lebensraumes, spezifisch abgestimmt auf die Belastbarkeit und Bedürfnislage der aufgenommenen Jugendlichen. Die zur Betreuung aufgenommenen Jugendlichen erwerben soziale Kompetenz (Konflikt- und Problemlösungsstrategien), werden in der Herausbildung von Verhaltensweisen und Haltungen gefördert, die für die selbstständige Lebensführung im späteren Leben notwendig sind. Das umfassende Sozialisationsziel besteht in einer Ressourcenmobilisierung durch die Gestaltung eines gedeihlichen, biografisch rückgebundenen Lebensraumes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030550