Tiroler Kleinunternehmensförderung Link zur Förderung

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
  • Sprengmittelhändler
  • Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol

Was wird gefördert?

  • die Gründung bzw. Ansiedelung von kleinen Unternehmen, wobei hier in erster Linie Vorhaben berücksichtigt werden können, die eine Marktlücke/-nische schließen
  • die Entwicklung von bestehenden gewerblichen Kleinunternehmen mit dem Schwerpunkt
    • Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
    • Anwendung neuer Technologien
    • Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Tiroler Kleinunternehmensförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1030527