Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände kann im Rahmen der Mindestsicherung eine einmalige Unterstützung durch den Mindestsicherungsfonds gewährt werden. Es werden dabei insbesondere einmalige Zuschüsse zur Vermeidung besonderer Härtefälle gewährt (zB für die Anschaffung von Haushaltsgeräten oder bei einer Betriebskostennachzahlung).