Förderung der umfassenden Sanierung Link zur Förderung

Als „umfassende“ Sanierung kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen gefördert werden, wobei die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude zulässig sind.

Die förderbaren Kosten werden pro Quadratmeter Wohnnutzfläche ermittelt. Der Basisförderungssatz beträgt höchstens € 950,-/m², dieser Betrag erhöht sich auf maximal € 1.300,-/m² wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, bei Beseitigung von Substandard oder bei nachweislichen Mehrkosten infolge von Auflagen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes, Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 oder Stmk. Ortsbildgesetzes 1977.

Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines

  • nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 45% auf die Dauer von 15 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%.

Oder

  • Förderungsdarlehens für Gemeinden, Gemeindeverbände, Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen und Gemeinnützige Bauvereinigungen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13% des Darlehensbetrages.

Oder

  • Förderungsdarlehens in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (50% Förderdarlehen und 50% Eigenmittel). Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre, die Verzinsung (derzeit max. 3,5% p.a. dekursiv) hat entsprechend den Bestimmungen des WGG zu erfolgen. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Zinsen des Förderdarlehens zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der Eigenmittel. Demnach ist das Förderdarlehen vom 16.-25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 5,13% des Förderdarlehens.
  • Und zusätzlich kann ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag in Höhe von € 7,-/m² für ökologische und nachhaltige Maßnahmen gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
+43(316)877-3713
sanierung@stmk.gv.at
https://www.sanieren.steiermark.at

Wohnbauserver des Landes Steiermark: Umfassende Sanierung - Wohnbau - Land Steiermark

  • Nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45% auf die Dauer von 15 Jahre
  • Nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von 30% der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre
  • Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5% p.a. dekursiv verzinst
  • Bedienstete des Landes Steiermark können das geförderte Objekt zwecks Prüfung betreten und Einsicht in erforderliche Unterlagen nehmen.
  • Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss die vorgelegten Rechnungsnachweise für die Dauer von 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der geförderten Maßnahme gesichert aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Umfassende Sanierung, Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030162