Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen Link zur Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines 5%-igen Zinsenzuschusses für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit. Der Zuschuss kann für folgende Darlehenshöhen gewährt werden:

  1. Bis € 22.500,- (Gesamtzinsenzuschuss € 6.366,-) mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, wenn die Hausstandsgründung im Kauf eines nicht geförderten familiengerechten Eigenheimes besteht.
  2. Bis € 15.000,- (Gesamtzinsenzuschuss € 4.244,-) mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, wenn die Hausstandsgründung im Ersterwerb einer gem. §10 des Stmk. WFG 1993 geförderten Neubauwohnung bzw. gem. §21 des Stmk. WFG 1993 geförderten Wohnbauscheckwohnung besteht.
  3. Bis € 7.500,- (Gesamtzinsenzuschuss € 1.069,-) mit einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren für sonstige Formen der Hausstandsgründung (Wohnungserwerb, Eigenheimbau und Sanierungsmaßnahmen)

Wohnbauserver des Landes Steiermark, siehe Link

  • Bedienstete des Landes Steiermark können das geförderte Objekt zwecks Prüfung betreten und Einsicht in erforderliche Unterlagen nehmen.
  • Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss die vorgelegten Rechnungsnachweise für die Dauer von 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der geförderten Maßnahme gesichert aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030154