Interdisziplinäre Sehfrühförderung und Familienbegleitung Link zur Förderung

Die interdisziplinäre Sehfrühförderung und Familienbegleitung für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit arbeitet auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die frühkindliche Entwicklung – insbesondere im visuellen System – und betrachtet das familiäre Umfeld als wesentliche Entwicklungsgrundlage. Effiziente, möglichst frühe Förderung bei Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit wirkt sich positiv auf die Entwicklung aus, besonders da diese Förderung im vertrauten Lebensraum des Kindes angeboten wird. Sehfrühförderung und Familienbegleitung unterscheidet sich von anderen Hilfen für Kinder dadurch, dass sie auf einem heilpädagogischen Ansatz mit gezielter Sehförderung beruht und das Kind im Kontext seiner Familie begleitet und fördert.

Ziel:

  • Förderung und Unterstützung der Entwicklung der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Sehbeeinträchtigung
  • Integration des Kindes in die Familie und in das soziale Umfeld
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen
  • Prävention zur Vermeidung von Sekundärbehinderungen
  • Sensibilisierung des gesellschaftlichen Umfeldes für die speziellen Bedürfnisse sehbehinderter und
    blinder Kinder

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029750