Berufliche Eingliederung in Werkstätten Link zur Förderung

Berufliche Eingliederung in Werkstätten muss eine Leistung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung sein. Um das Ziel der Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen, müssen die vorhandenen Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten der Werkstätte zur Praxis und Erprobung, als Ausgangspunkt für Maßnahmen im Bereich persönlicher, sozialer und beruflicher Qualifizierung genutzt werden. Beratung sowie die Möglichkeit externer Praktika in Betrieben am ersten Arbeitsmarkt und Weiterbildungsangebote müssen Bestandteil der Leistung sein. Den Abschluss hat die Vermittlung (Outplacement) auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz (mit Jobcoaching/Arbeitsassistenz) zu bilden.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029727