Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt. Unter folgenden Voraussetzungen können Behinderte mit einem gültigen Bescheid die Leistung in Anspruch nehmen.
Die Leistung der Beruflichen Eingliederung in Werkstätten hat sich an Jugendliche (nach Beendigung der Schulpflicht) und Erwachsene mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung zu richten.
Den KlientInnen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, muss aufgrund ihrer Behinderung eine Integration in die Arbeitswelt erschwert sein, sie müssen aber aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Lage sein, sich an produkt- oder dienstleistungsorientierter Arbeit zu beteiligen und unter Umständen langfristig den Übertritt auf einen (Integrativen) Lehr- oder (geschützten) Arbeitsplatz zu schaffen.
- KlientInnen, die bei entsprechender Arbeitsorganisation und abgestimmten Rahmenbedingungen in der
Lage sind, produkt- und dienstleistungsorientierte Arbeiten zu verrichten - Menschen mit einer psychischen Erkrankung, wenn die intellektuelle Beeinträchtigung im Vordergrund
steht