Berufliche Eingliederung Arbeitstraining Link zur Förderung

Berufliche Eingliederung Arbeitstraining ist eine Maßnahme, die Menschen mit intellektueller, mehrfacher Behinderung vornehmlich durch Training in konkreten Arbeitssituationen (on the job) zu befähigen hat, eine ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechende Arbeit zu finden und sie längerfristig erfolgreich in das Berufsleben integriert. Die Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz ermöglicht behinderten Menschen eine bessere und effizientere Einarbeitung als Training, das nicht in der Realsituation stattfindet.
Arbeitstraining hat zu umfassen:

  • die Beratung über die mögliche Gestaltung des künftigen Erwerbslebens einschließlich die Erstellung
    eines vorläufigen Fähigkeitsprofils
  • die Unterstützung bei der Suche geeigneter Praktikumsstellen zur Abklärung der persönlichen
    Interessen und Fertigkeiten
  • die Unterstützung bei der Suche von Vermittlungspraktika, um einen Einstieg ins Berufsleben
    vorzubereiten
  • die berufliche und persönliche Förderung in Form von begleitender Weiterbildung und Qualifizierung,
    um die für die Arbeit erforderlichen Kompetenzen zu erwerben
  • Arbeitsbegleitung im erforderlichen Ausmaß in den Betrieben

Die Dauer des Arbeitstrainings hat einen Zeitraum von maximal 2 Jahren zu umfassen.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029719