Beschäftigung in Tageseinrichtungen mit Tagesstruktur Link zur Förderung

Die Beschäftigung in Tageseinrichtungen mit Tagesstruktur hat sich an Jugendliche (nach Beendigung der Schulpflicht) und Erwachsene mit intensiver intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung zu richten. Die Unterstützungsleistung muss umfassend sein und hat sich von kontinuierlicher Anleitung und Aufsicht bis hin zur stellvertretenden Ausführung von Handlungen zu erstrecken (im Besonderen in den Bereichen Kommunikation, Mobilität, Ernährung, Hygiene und Pflege). Die hohe Personaldichte, die Raumgestaltung und die Ausstattung der Einrichtung muss auf die speziellen Anforderungen/Bedürfnisse der begleiteten Personen abgestimmt werden.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029693