Förderung von Alternativenergieanlagen oder für Maßnahmen zur Einsparung von Energie Link zur Förderung

Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung die Errichtung von Alternativenergieanlagen, oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen (bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen, Reihenhäusern, Wohnheimen und Gruppenwohnbauten).

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der jeweiligen Anlage in Form des/der erforderlichen Abnahmeprotokolls/Abnahmeprotokolle der jeweiligen Anlagen (in Original)

Rechtsgrundlage

Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2005 - Bgld. WFG 2005, LGBl.Nr.1, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 5/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Referenznummer

1029248