NÖ Anti-Atom-Aktivitäten Link zur Förderung

Im Rahmen der NÖ Anti-Atom-Aktivitäten werden Förderungen für Projekte und Studien vergeben, die die Anti-Atom-Politik des Landes unterstützen, insbesondere für Angelegenheiten im Zusammenhang mit grenznahen Atomanlagen, Kernkraftwerken und Lagern für radioaktive Abfälle, aber auch bei Kooperations- und Informationsprojekten mit den Nachbarländern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik
post.bd4@noel.gv.at

Nach Prüfung des Antrages und bei Vollständigkeit der Unterlagen sowie positiver Bewertung wird die gewährte Beihilfe auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt, wobei die Auszahlung des Förderbetrages sich nach der Art und Umfang des bewilligten Förderungsvorhabens richtet und nach Maßgabe des Projektfortschrittes auch in Teilbeträgen erfolgen kann.

Die widmungsgemäße Verwendung des Förderbetrages wird durch Vorlage eines Endberichtes, aus dem die projekt- bzw. plangemäße Umsetzung im Sinne der Einreichunterlagen ersichtlich sein muss sowie einer Endrechnung mit Originalbelegen geprüft. Stichprobenartig kann von den Organen der fördernden Stelle eine Vorort-Kontrolle durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Privatrechtliche Vereinbarung mit dem Fördernehmer

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029107