Niederschwellige Jugendberatungsstellen Link zur Förderung

Es handelt sich dabei um spezielle Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche in niederschwelligen Einrichtungen, die in einer Region eine schwerpunktartige, auf den regionalen Bedarf ausgerichtete Funktion ausüben.

Sie bedürfen daher eines qualifizierten Fachpersonals für Einzelberatung und einer Infrastruktur, die unabhängig von Jugendtreffs, -clubs u. dgl. ist und nicht auf Aktivitäten außerschulischer Jugendarbeit ausgerichtet ist.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270 - 0; Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029008