Produktionskostenzuschuss für Kinofilme und Fernsehproduktionen Link zur Förderung

Durch die Gewährung eines Produktionskostenzuschusses wird die Herstellung international verwertbarer audiovisueller Produktionen, insbesondere für Kinofilme und Fernsehproduktionen aller Genres ermöglicht.

Da der Produktionskostenzuschuss eine Spitzenfinanzierung darstellt, müssen bei der Antragstellung bereits 80 % der Finanzierung nachgewiesen werden. Bei der Produktion von Kinofilmen sind die Besucherzahlen, bei der Produktion von Fernsehfilmen die Quoten vorzulegen und es hat eine Berichterstattung über die weitere Verwertung zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien Cine Tirol Film Commission und Allgemeine Bedingungen zum Vertrag auf Produktionskostenzuschuss; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028976