Salzburger Grundversorgung - Psychosoziale Versorgung Link zur Förderung

Schutz- und hilfsbedürftigen Fremden wird entsprechend der Dringlichkeit des therapeutischen Bedarfes Psychotherapie in Form von Einzelsitzungen oder Gruppentherapien gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/asyl/grundversorgung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung direkt an den Leistungserbringer (Private Organisation). 

Rechtsgrundlage

Fördervereinbarung zwischen dem Land Salzburg und einer privaten Organisation auf der Basis der Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028943