Salzburger Grundversorgung - Beratung und soziale Betreuung Link zur Förderung

Information, Beratung und soziale Betreuung für Erwachsene und Familien durch beauftragte Einrichtungen. Sie umfasst die Beratung in Bezug auf Leistungen der Grundversorgung, Möglichkeiten der Beschäftigung, Wohnen (privat oder organisiert), Orientierung in der unmittelbaren Umgebung, Infos über weitere Beratungen (wie Asylverfahren, Rückkehrberatung,...).

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an einen Leistungserbringer (eine private caritative Organisation) - unabhängig von ihrem Wohnort. Der Leistungsumfang wird durch einen Betreuungsschlüssel vorgegeben.   

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028927