Salzburger Grundversorgung - Krankenbehandlung Link zur Förderung

Sicherstellung der Krankenversorgung von schutz- und hilfsbedürftigen Fremden durch die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen.

Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt direkt mit der Gesundheitskasse. Die Betroffenen brauchen dazu nicht aktiv werden.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 4 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028836