Salzburger Familienhilfe bei Drillingsgeburten Link zur Förderung

Zur Unterstützung von Eltern bzw. AlleinerzieherInnen kann nach der Geburt von Drillingen eine Familienhilfe für die Dauer von maximal 1,5 Jahren eingesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
http://www.salzburg.gv.at/kinder-und-jugendliche

Je nach Einkommenshöhe ist seitens der Familie eine Eigenleistung zu erbringen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028802