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Zur Unterstützung von Eltern bzw. AlleinerzieherInnen kann nach der Geburt von Drillingen eine Familienhilfe für die Dauer von maximal 1,5 Jahren eingesetzt werden.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe http://www.salzburg.gv.at/kinder-und-jugendliche
www.salzburg.gv.at/kinder-und-jugendliche
www.caritas-salzburg.at
Je nach Einkommenshöhe ist seitens der Familie eine Eigenleistung zu erbringen.