Arbeitnehmerförderung - Fahrtkostenzuschuss Link zur Förderung

Die Förderung soll ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland unterstützen, die täglich unter erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen, sowie ArbeitnehmerInnen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke nicht täglich zugemutet werden kann und Lehrlingen, die die Wegstrecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028786