Arbeitnehmerförderung - Qualifikationsförderung Link zur Förderung

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die berufsorientierte Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen sowie Arbeitslosen, Arbeitsuchenden, Lehrlingen, Zivil- und Präsenzdienern.

Die Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Speziell gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von Personen nach Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung sowie Lehre mit Matura.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

  • 50 % der Kosten (max. 1.700 Euro)
  • 60 % der Kosten bei Lehrabschlussprüfungen
  • 75 % der Kosten (max. 2.300 Euro) bei Qualifikationsmaßnahmen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger wieder ins Berufsleben eintreten wollen
  • 75 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Qualifikationsmaßnahmen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für alle genannten Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2020 belegen können

    Zuschüsse für Kosten für Kursunterlagen bzw. für Verkehrstickets öffentlicher Verkehrsmittel vom Hauptwohnsitz oder des Arbeitsplatzes zur Qualifikationsmaßnahme bzw. retour werden in gleicher Höhe wie oben gewährt. Diese Kosten unterliegen jedoch nicht der maximalen Fördersumme.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher einmalig im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBL.Nr. 36/1987; Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028778