Arbeitnehmerförderung - Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge Link zur Förderung

Die Förderung umfasst Zuschüsse an Lehrlinge, deren Lehrplatz so weit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/wohnkostenzuschuss-fuer-lehrlinge/

Land Burgenland
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at

  • Bis zu 227 Euro monatlich im 1. Lehrjahr
  • Bis zu 182 Euro monatlich im 2. Lehrjahr
  • Bis zu 137 Euro monatlich ab dem 3. Lehrjahr

    Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl.Nr. 36/1987, Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028752