Persönliche Voraussetzungen gem. § 4 K-MSG:
- Hauptwohnsitz in Kärnten bzw.
- tatsächlicher Aufenthalt in Kärnten bei Personen ohne Hauptwohnsicht in Österreich und die Berechtigung zu einem mehr als 4-monatigen Aufenthalt in Kärnten.
Besondere Voraussetzungen:
- Für die Erlangung einer Pension fehlen nur wenige Versicherungszeiten.
Unterlagen, die über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, wie bspw.: Aufenthaltstitel, Nachweis der Arbeitssuche, Grundbuchauszüge, Nachweis jeglichen Kapitalvermögens (Barvermögen, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere ...), Einkommensnachweis, Mietvertrag, Familienzuschuss, Wohnbeihilfe, Scheidungs-/Unterhaltsurteile bzw. -vergleiche, Kontoauszüge, Nachweis der Versicherungszeiten sowie alle anderen relevanten Unterlagen, welche die Einkommens- und Ausgabensituation betreffen.