Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste Link zur Förderung

Es werden geleistete Stunden gemäß einer Normkostenfinanzierung für Gesundheitsdienste (Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern-/pfleger, Pflegehilfen) und Heimhilfen anteilsmäßig gefördert. Förderungsnehmer sind Non Profit-Organisationen, welche die Förderungsrichtlinien des Landes einhalten und Verträge mit den Gemeinden abschließen.
Sie stellen dem Pflege- und Betreuungsbedürftigen Dienste durch diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger, Pflegehilfen, Altenhilfen und/oder Heimhilfen zur Verfügung.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine Kosten

Rechtsgrundlage

Sozialhilfegesetz, Regierungssitzungsbeschlüsse; Förderungsrichtlinien (Qualitätskriterien) des Landes für mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028505