Freie Wohlfahrt - Vereinsförderungen Link zur Förderung

Vereine bzw. private Rechtsträger können Förderungen zum laufenden Aufwand oder zu speziellen Projekten im Bereich der Sozialhilfe erhalten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege
  • Zum Teil Vor-Ort-Kontrollen

Rechtsgrundlage

Oö. Sozialhilfegesetz (Oö. SHG) i.d.g.F.; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oö. (Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1028216