Taschengeld im Vollbetreuten Wohnen Link zur Förderung

Der Fonds Soziales Wien leistet einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Rahmen der Leistung Vollbetreutes Wohnen. Die betreuten Personen haben eine Eigenleistung zu erbringen, die von der Höhe des Einkommens und des Pflegegelds abhängt. Den betreuten Personen bleibt jedoch immer ein Geldbetrag zur eigenen Verfügung. Ist das monatlich verbleibende Taschengeld aus Einkommen, Mindestsicherung oder Pflegegeld geringer als der mit Verordnung der Landesregierung festgelegte Betrag, so leistet der FSW eine Aufzahlung auf diese Summe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Bei der Prüfung des Anspruches auf diese Leistung ist eine Überprüfung des Bezuges von der Leistung Vollbetreutes Wohnen, Mindestsicherung, Bundespflegegeld, Pension sowie sonstige Einkommen notwendig.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW); Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO), LGBl. Nr. 39/2010; Allgemeine Förderrichtlinien.

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028109