Soziale Dienste - pflegende Angehörige Link zur Förderung

Zielsetzung ist die langfristige und regelmäßige Entlastung pflegender Angehöriger bzw. die kurzfristige Entlastung z. B. bei Erkrankung pflegender Angehöriger ausschließlich im häuslichen Umfeld. Pflegende Angehörige werden erforderlichenfalls durch Fachpersonal in Hinblick auf Pflege- und Betreuungsmaßnahmen beraten.

Gefördert werden Gemeindeverbände und Magistrate, die wiederum bestehende und im jeweiligen Sprengel tätige Anbieterorganisationen mit der Leistungserbringung beauftragen.

 

  • Leistungsbericht
  • Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung erfolgt durch Prüfung des Rechnungsabschlusses

Rechtsgrundlage

§ 12 Oö. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. ; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187);
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1028018