Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Freizeitfahrdienst ist eine Leistung nach dem Oberösterreichischen Sozialhilfegesetz (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) und wird in den Städten mit eigenem Statut (Linz/Steyr/Wels) und deren Umgebung angeboten. In Oberösterreich sind der Arbeiter-Samariterbund (Linz) sowie die Bezirksstellen des Roten Kreuzes in Steyr und Wels mit der Durchführung dieses Fahrdienstes beauftragt.
Prinzipiell ist jedes Fahrziel möglich. Der Freizeitfahrdienst soll Behördenwege, Arztbesuche und Besorgungen ermöglichen bzw. erleichtern. Auch für Ausflugsfahrten kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Der Fahrtkostenbetrag für KundInnen wird von der Anbieterorganisation eingehoben.