Übernahmekosten für Krankenpflegeschüler in Krankenanstalten, Hauskrankenpflege und Pflegeheime Link zur Förderung

Das Land übernimmt für Absolventinnen und Absolventen der Krankenpflegeschulen, welche ein Dienstverhältnis in einem Akut-Krankenhaus antreten, den 20%-igen Rechtsträgeranteil, der an die Krankenanstalt bezahlt wird. Für AbsolventInnen, die in einer Langzeiteinrichtung (Pflegeheim, Hauskrankenpflege) ein Dienstverhältnis beginnen, übernimmt das Land die gesamten Ausbildungskosten, welche an die Krankenpflegeschulen bezahlt werden. 

Mehrmalige, variable Zahlungen

Rechtsgrundlage

Beschluss der Vlbg. Landesregierung vom Oktober 2002

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,7 Mio. Euro

Referenznummer

1027994