Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land übernimmt für Absolventinnen und Absolventen der Krankenpflegeschulen, welche ein Dienstverhältnis in einem Akut-Krankenhaus antreten, den 20%-igen Rechtsträgeranteil, der an die Krankenanstalt bezahlt wird. Für AbsolventInnen, die in einer Langzeiteinrichtung (Pflegeheim, Hauskrankenpflege) ein Dienstverhältnis beginnen, übernimmt das Land die gesamten Ausbildungskosten, welche an die Krankenpflegeschulen bezahlt werden.