Ausgaben für die Ethikkommission des Landes Vorarlberg Link zur Förderung

Für die Krankenanstalten im Land Vorarlberg wird eine gemeinsame Ethikkommission errichtet. Die Ethikkommission ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Ethikkommission ist zur Beurteilung folgender Vorhaben in den Krankenanstalten zuständig:

  1. die klinische Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
  2. die Anwendung neuer medizinischer Methoden und
  3. die angewandte medizinische Forschung am Menschen.

Gefördert wird die Aufwandsentschädigung für die Betriebsführung der Ethikkommission.

halbjährige variable Zahlung

Prüfung des Jahresabschlusses

Rechtsgrundlage

Spitalgesetz §§ 12 u. 13

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,025 Mio. Euro

Referenznummer

1027986