(Teilweise) Übernahme der Kosten für Druckwerke Link zur Förderung

Gefördert werden Druckwerke privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
kiju@tirol.gv.at

Es ist eine Endabrechnung einschließlich der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen über die Förderhöhe vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1027812