Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden nicht in der Jahresbudgetplanung des laufenden Kalenderjahres budgetierte Sanierungsmaßnahmen und Inventaranschaffungen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Maßnahmen müssen dementsprechend kurzfristig und unvorhersehbar sein. Darunter fallen beispielsweise zusätzliche Schutzmaßnahmen wie die Anschaffung von zusätzlichen Brandmeldern und Löschvorrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Überprüfungen. Ebenso darunter fällt die Anschaffung von Inventar, das aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig ersetzt oder neu angeschafft werden muss.