Inventarunterstützung und Sanierungsmaßnahmen für private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Link zur Förderung

Gefördert werden nicht in der Jahresbudgetplanung des laufenden Kalenderjahres budgetierte Sanierungsmaßnahmen und Inventaranschaffungen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Maßnahmen müssen dementsprechend kurzfristig und unvorhersehbar sein. Darunter fallen beispielsweise zusätzliche Schutzmaßnahmen wie die Anschaffung von zusätzlichen Brandmeldern und Löschvorrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Überprüfungen. Ebenso darunter fällt die Anschaffung von Inventar, das aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig ersetzt oder neu angeschafft werden muss.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
kiju@tirol.gv.at

Es ist eine Endabrechnung der Sanierungsmaßnahme bzw. der Anschaffung inklusive der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen über die Förderhöhe vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1027762