Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand der Kärntner Verwaltungsakademie Link zur Förderung

Die zur Besorgung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen finanziellen Mittel werden - unbeschadet der Regelungen hinsichtlich des Personalaufwandes und des Aufwandes für die räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt - aufgebracht durch: jährliche Zuwendungen, die aus Mitteln des Landes Kärnten zur Verfügung zu stellen sind; Zuwendungen nationaler Förderungseinrichtungen sowie supranationaler Förderungseinrichtungen im Rahmen der Europäischen Integration; Kostenersätze für die Besorgung von Ausbildungsaufgaben im Auftrag Dritter; Kostenersätze für sonstige Leistungen der Anstalt und sonstige Zuwendungen, Erträge und Einnahmen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Verwaltungsakademiegesetz, LGBl. Nr. 65/1998 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027309